Nr. 1 SEO ÖSTERREICH | Senior SEO & Texter Mag. Wolfgang Jagsch Bakk. BEd.
jagsch@wortschmied.eu / +43 650 46 46 498

NR. 1 SEO ÖSTERREICH - Wer an Menschen verkauft, der muss auch für diese schreiben! 15 J. Erfahrung & KI-Spezialknowhow - die bessere Alternative zur SEO Agentur!

Werkvertrag

5/5

Proven Expert - Sichtbarkeit, Anfragen und Umsatz maximieren. 100% Empfehlung - 25000 Follower

AGB-Werkvertrag - Freie Mitarbeit auf Honorarbasis

Allgemeines zur uneingeschränkten Gültigkeit

Es gelten ausschließlich die AGB von Mag. Wolfgang Jagsch Bakk. BEd. gemäß der Empfehlungen der AK OÖ. Diese gelten generell vollumfänglich ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und müssen nicht gesondert unterfertigt werden. Es gibt keine besondere Kündigungsfrist. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr. Dieser kann jedes Jahr am Jahresende (31.12) schriftlich via Einschreiben auf ungestempeltem Papier ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden. TEXTER & SEO weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass Änderungen der Suchergebnisse ausschließlich den Anbietern von Suchmaschinen (z.B. Google, im Folgenden kurz: Anbieter) vorbehalten ist. 

Aus diesem Grund kann TEXTER & SEO keine Gewährleistungen für die Suchergebnisse in
den Suchmaschinen (insbesondere auf Top-Platzierungen und -Rankings) geben. Die
Anbieter behalten sich das Recht Webseiten aus dem Datenbestand der
Suchmaschine zu entfernen oder diese erst gar nicht aufzunehmen.
TEXTER & SEO führt die Suchmaschinenoptimierung nach bestem Wissen und Gewissen
durch. Suchmaschinenoptimierung ist kein einmaliger, sondern ein laufender
Optimierungsprozess. Das Einstellen der Suchmaschinenoptimierung kann zur
Verschlechterung der Webseite in den Suchergebnissen führen.
Suchmaschinenoptimierung sollte immer nur von einer Person betrieben werden. 

Arbeiten mehrere Suchmaschinenoptimierer an einem Projekt
ohne vorheriger Absprache, kann das ebenfalls zur Verschlechterung der Webseite in
den Suchergebnissen führen. Suchergebnisse können sich täglich ändern und besonders neue bzw. junge Webseiten sind von stark variierenden Positionen in den Suchergebnissen betroffen. Die Auswirkungen der Suchmaschinenoptimierung sind – abhängig vom Mitbewerb – meist nach ca. 3 bis 6 Monaten sichtbar. Die im monatlichen SEO-Report übermittelten Positionen in den Suchergebnissen
sind lediglich eine Momentaufnahme. Die Messung der Positionen erfolgt vom
Standort von TEXTER & SEO. Die Suchergebnisse können an anderen Orten unterschiedlich
sein.

Zwischen dem Auftraggeber
und
der natürlichen Person Mag. Wolfgang Jagsch Bakk. BEd. (TEXTER & SEO Österreich)           Neubruchstr. 23 / 4060 Leonding
E-Mail: jagsch@wortschmied.eu
Tel.: +43 650 46 46 498

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt – wird ein Vertrag über freie Mitarbeit im Bereich SEO & Text (Online Marketing / Content Marketing) geschlossen:

Genderhinweis Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Für sämtliche Leistungen gelten ausschließlich branchenübliche Honorare und Tagessätze sowie die Werkvertrag-Richtlinien von Texter & SEO Mag. Wolfgang Jagsch.

§1 Tätigkeit Der Auftragnehmer wird eine oder mehrere der nachfolgenden Tätigkeiten als freier Distanzmitarbeiter für den Auftraggeber übernehmen. Tätigkeiten: Texterstellung & Textkorrektur, Erstellung von semantisch-optimierten SEO-Texten für Zielseiten und fortlaufende SEO-Betreuung (laufendes Quality-Linkbuilding + entsprechende Onpage-Optimierungsmaßnahmen). Es gelten ausschließlich die mittels Vertrag über eine freie Mitarbeit festgesetzten Honorare (Orientierung an branchenüblichen Standards in der DACH-Region) und Arbeitsbedingungen. Mag. Jagsch unterliegt bei der Realisierung seiner Arbeitsaufgaben keinerlei Weisung des Auftraggebers. 

In der Gestaltung seine Tätigkeit, insbesondere im Hinblick auf Zeit, Ort, Art und Dauer, ist e frei. Mag. Jagsch ist nicht in die Unternehmensorganisation des Auftraggebers eingebunden und kann seine Arbeitsabläufe selbst frei gestalten. Zudem ist er nicht dazu verpflichtet, seine Arbeit höchstpersönlich zu erbringen, er kann sich ohne weiteres vertreten lassen. 

Ferner ist er an keine fixen Arbeitszeiten und an keinen bestimmten Arbeitsort gebunden. Projektbezogene Zeitvorgaben sowie fachliche Vorgaben des Auftraggebers sind einzuhalten, soweit diese zurordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist jederzeit dazu berechtigt, Aufträge des Auftragsgebers ohne jegliche Angabe von Gründen abzulehnen.

Mag. Wolfgang Jagsch Bakk. BEd. ist berechtigt, auch für andere Auftraggeber jederzeit aktiv tätig zu werden und nicht dazu verpflichtet aufgebaute Links über die Dauer einer laufenden SEO-Betreuung hinaus aufrechtzuerhalten. Sobald eine SEO-Betreuung endet, verwirkt der Auftraggeber auch jeden Anspruch auf die weitere Aufrechterhaltung gesetzter Links. Diese können jederzeit gelöscht werden, um neuen Projekten Platz zu machen und/oder belegte Speicherressourcen auf eigenen und fremden Servern freizumachen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird ihn von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. 

Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftraggeber wiederholt werden müssen oder verzögert werden. 

Der Auftragnehmer haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmer schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. 

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. vom Auftragnehmer schriftlich zu bestätigen.

Verzögert sich die Lieferung/Leistung des Auftragnehmers aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern etwaige Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind beide Vertragspartner dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 42 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. 

Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Insbesondere dann wenn berechtigte Bonitätszweifel bestehen und der Auftraggeber auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet.

§2 Erbringung der Arbeitsleistung Die Ausübung der Tätigkeit erfolgt ausschließlich in den eigenen Räumen (Homeoffice in 4060 Linz-Leonding – Neubruchstr. 23) des Auftragnehmers. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Kenntnisgabe, sofern sich bei der Vertragsdurchführung Abwicklungsschwierigkeiten oder vorhersehbare Zeitverzögerungen ergeben sollten. Expressaufträge binnen 24-Stunden bzw. Leistungserbringungen an Wochenend- und Feiertagen werden vom jeweiligen Auftragswert ausgehend mit einem Zuschlag von 100% berücksichtigt.

§3 Vergütung Als Vergütung wird eine Honorarvergütung gemäß branchenüblicher Honorare vereinbart. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen und das sich daraus ableitende Honorar ergeben sich auf der Basis einer entsprechenden Leistungsbeschreibung (Anbot). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zum Fünfzehnten des Folgemonats eine Abrechnung in Form einer Honorarabrechnung zu erstellen. Das vereinbarte Honorar wird jeweils nach Auftragserledigung fällig. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch des Auftragnehmers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Auftragnehmers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Für alle Arbeiten des Auftraggebers, die aus welchem Grund auch immer vom Auftraggeber nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt dem Auftragnehmer das vereinbarte Entgelt.

Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen Alle dem Auftraggeber erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen. Bei Aufträgen die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist der Auftragnehmer berechtigt, Zwischenhonorarabrechnungen bzw. Voraushonorarabrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen. Der Auftragnehmer legt dafür jeweils eine entsprechende Honorarnote vor, welche die Bankverbindung, den Auftragsgegenstand und die Honorarhöhe beinhaltet. Zudem informiert der Auftragnehmer vorab über die zu erwartende Honorarhöhe und Zeitdauer in Bezug auf den jeweiligen Auftragsgegenstand. Anfallende Reise- und Nächtigungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen. 

Der Auftraggeber und der Mitarbeiter sind sich darüber einig, dass durch diesen Vertrag ein arbeits- und ein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis nicht begründet wird. Der freie Mitarbeiter muss daher selbst für seine Altersversorgung und eine Versicherung gegen die Folgen von Krankheit und Unfall Sorge tragen. Die Abführung der gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben obliegt dem freien Mitarbeiter.

Das Honorar ist sofort mit Erhalt der Honorarnote und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Auftragnehmer sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht).

Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung wird schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

§4 Verschwiegenheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über ihm im Laufe seiner Tätigkeit für das Unternehmen bekanntgewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Unterlagen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner freien Mitarbeit erhalten hat, sind von ihm sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer gegenüber jeglicher Schadens- und Haftungsansprüche Dritter schadlos zu halten. Nach Beendigung der freien Mitarbeit sind die Unterlagen an den Auftraggeber zurückzugeben.

Als Gerichtsstand für alle sich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Auftragnehmer sachlich zuständige Gericht (Linz an der Donau) vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Auftraggeber berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

§5 Kündigung und Vertragsdauer Das Vertragsverhältnis wird auf unbefristete Zeit abgeschlossen. Es gelten ausschließlich die AGB von Mag. Wolfgang Jagsch Bakk. BEd. gemäß der Empfehlungen der AK OÖ. Diese gelten generell vollumfänglich ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung und müssen nicht gesondert unterfertigt werden. Es gibt keine besondere Kündigungsfrist. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und verlängert sich jedes Jahr automatisch um ein weiteres Jahr. Dieser kann jedes Jahr am Jahresende (31.12) schriftlich via Einschreiben auf ungestempeltem Papier ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden.

§6 Vertragsänderungen/Nebenabreden/Schriftform Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§7 Konzept- & Ideenschutz/Urheberrecht Hat der potentielle Auftraggeber den Auftragnehmer vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen oder eine Probe seines texterischen Könnens abzuliefern, und kommt der Auftragnehmer dieser Einladung noch vor Abschluss des Vertrages nach, so gilt: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch den Auftragnehmer treten der potentielle Auftragnehmer und der Auftraggeber in ein Vertragsverhältnis. Die entsprechend vorab erbrachten Vorleistungen sind dem Auftragnehmer entsprechend zu vergüten auch wenn es nicht zum langfristigen Vertragsabschluss kommt. Alle eingebrachten Konzepte, Ideen, Vorschläge, Umsetzungsansätze, Präsentationsmaterialien und sonstigen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Im Falle des Nichtzustandekommen seines Vertrages dürfen diese vom

Auftraggeber in keiner Form umgesetzt und verwertet werden bzw. Dritten zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Texte etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Alle an den Auftraggeber ausgelieferten Werkstücke (Texte etc.) sind bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers und dürfen nicht verwendet werden.

Nach Zahlungseingang tritt der Auftragnehmer automatisch alle Rechte am Werk ab. Sofern der (potentielle) Auftraggeber der Meinung ist, dass ihm vom Auftragnehmer Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies dem Auftragnehmer binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekanntzugeben.

§8 Social-Media-Kanäle/Datenschutz Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Internetdiensten, Internetplattformen und „Social-Media-Kanälen“ (Facebook etc.) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die Nutzbarkeit, Verfügbarkeit und die sich aus der Nutzung dieser Dienste möglicher Weise ergebenden Rechtsfolgen für den Auftragnehmer.

Der Auftraggeber stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse zum Zwecke der Vertragserfüllung und zum Zwecke des Hinweises auf eine bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.

§9 Haftung/Gewährleistung/Schadensersatz Leistungen des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber unverzüglich zu überprüfen. Der Auftraggeber hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls binnen zwei Tagen nach Lieferung/Leistung, unter genauer Beschreibung des Mangels zu beanstanden. Erfolgt binnen dieser Zeit keine Reklamation so gilt der Vorschlag als genehmigt. Im Falle einer berechtigten Beanstandung hat er dem Auftragnehmer mindestens vier Wochen Zeit einzuräumen um den Mangel zu beheben. Die Nichtzahlung einer erbrachten Leistung durch den Auftraggeber ist unzulässig. Abzüge sind ebenfalls unzulässig, falls nicht ausschließlich durch den Auftragnehmer gewährt. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für diesen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen. Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber die konkrete Fertigstellung eines Werkes (Sloganfindung, Ideenentwicklung, Konzepterstellung, Textkorrektur, Texterstellung, monatliches Linkbuilding, Onpageoptimierung etc.) im Sinne eines Zielschulverhältnisses, aber nicht ein unerfüllbares/utopisches Endresultat wie zum Beispiel das Erreichen einer bestimmten Google-Position oder ein ästhetisches Textkunstwerk, welches hunderter Überarbeitungsschritte bedarf.

Entsprechende Nachbesserungen sind nach zweimaliger Nachbesserung entgeltpflichtig. Mögliche Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Mögliche Regress-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche verfallen ehestmöglich gemäß den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftraggeber hat in keiner Weise das Recht den Auftragnehmer über Gebühr zu strapazieren oder im Sinne des Pedantentums unverhältnismäßige und unrealistische Leistungserbringungen, Erfolgserwartungen, Leistungsansprüche oder sonstige unerfüllbare Ergebnisse einzufordern.

Ferner ist dem Auftraggeber hiermit zur Kenntnis gebracht, dass Google-Platzierungen und gute Texte keinesfalls garantiert werden können, sondern bestenfalls durch fortlaufende Optimierungsarbeit eine optimale Annäherung an realistische Ergebniserwartungen erzielt werden können. 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich hiermit dazu seine Fähigkeiten zur Erreichung optimaler Ergebnisse bestmöglich einzusetzen und den Auftraggeber vor Schäden zu bewahren. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung des Auftragnehmers für Sach- oder Vermögensschäden des Auftraggebers ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt.

Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Ansprüche, die aufgrund der vom Auftragnehmer erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahmen, Postings im Internet, Onlinepressearbeit etc.) gegen den Auftraggeber erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. 

Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Auftraggebers oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Auftraggeber hat den Auftragnehmer diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Der Auftragnehmer ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Auftraggeber nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Auftraggeber vorgegeben oder genehmigt wurden.

§10 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Zwischen den Unterzeichnenden besteht Übereinstimmung zum Inhalt des vorliegenden Vertrages. Gerichtsstandort ist bei allen Streitigkeiten immer Linz an der Donau im österreichischen Bundesland Oberösterreich (OÖ).

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